Wer sollte ein Testament errichten?

Wer eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vorstellung davon hat, wer einen nach dem eigenen Tod beerben soll, der sollte in jedem Fall ein Testament aufsetzen. Aber davon abgesehen gibt es bestimmte familiäre Konstellationen, die für die Absicherung durch eine letztwillige Verfügung sprechen.

Für wen macht die Errichtung eines Testaments Sinn?

Wer verheiratet und kinderlos ist, sollte über die Errichtung eines Testaments nachdenken. Zwar könnte man zunächst denken, dass in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge dafür sorgt, dass der andere Ehegatte im Falle des eigenen Todes alleine erbt, dies ist jedoch nicht richtig. Denn auch die noch lebenden Eltern des Erblassers oder dessen Geschwister erben in solch einer Konstellation. Wer dies verhindern möchte, sollte ein Testament aufsetzen. Diese Vorgehensweise ist vor allen Dingen dann ratsam, wenn das Ehepaar eine gemeinsame Immobilie hat.

Partner in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften sollten über die Errichtung eines Testaments nachdenken

Wer nicht verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, muss zwangsläufig eine letztwillige Verfügung errichten, wenn er möchte, dass sein Partner ihn beerbt. Selbst dann, wenn der Erblasser seinem Partner nur Teile seines Vermögens vermachen will, muss dies in einer letztwilligen Verfügung festgehalten werden.

Wer gesetzliche Erben enterben möchte, sollte ein Testament aufsetzen
Auch dann, wenn einer oder mehrere gesetzliche Erben keinen Anteil an der Erbschaft haben sollen, muss dies in einem Testament oder einem Erbvertrag festgehalten werden. Werden gesetzliche Erben enterbt, steht ihnen dennoch weiterhin ihr Pflichtteil zu.

Aus welchen Gründen auch immer Sie eine letztwillige Verfügung verfassen möchten, Sie sollte sich in jedem Fall von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin zu diesem Thema und Ihren Handlungsoptionen beraten lassen. Was hat es für Folgen, wenn Sie einen gesetzlichen Erben enterben, worauf müssen Sie bei der Errichtung eines Testaments achten und wie müssen Sie Ihr Testament konkret ausgestalten, damit Sie Ihren Ehepartner zum Alleinerben ernennen können?